im Internetangebot Informationsfreiheit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Sie alle haben nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen in Bremen und Bremerhaven. Sie können also die Senatsbeschlüsse zu Kindergartengebühren genauso erhalten wie die Verwaltungsvorschriften der Sozialverwaltung über "angemessene" Miethöhen und ... Einen Teil dieser Informationen muss die Verwaltung Ihnen im zentralen elektronischen Informationsregister zur Verfügung stellen.
Wenn Sie im elektronischen Informationsregister nicht fündig werden, können Sie bei allen Behörden des Landes, der Gemeinden und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen einen Antrag auf Informationszugang stellen.
Bei Schwierigkeiten bei der Durchsetzung Ihres Rechtes auf Informationszugang und sonstigen Fragen zur Informationsfreiheit können Sie sich an uns wenden.
15.03.2024 -
- Berichtsjahr 2023 -
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09.11.2023 -
Die Informationsfreiheitsgesetze sind ein wichtiges Instrument, um die Akzeptanz der Demokratie zu befördern. Sie ermöglichen durch einen allgemeinen und voraussetzungslosen Zugang zu Informationen Beteiligung und Kontrolle.
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09.11.2023 -
Künstliche Intelligenz (KI) kann bei der Umsetzung der Informationsfreiheit helfen. Die schnelle und fristwahrende Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Transparenz von Behördenhandeln scheitert immer wieder am Aufwand bei der Sichtung der vorhandenen Informationen und deren Bewertung durch die informationspflichtige Stelle.
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09.11.2023 -
Nach 25 Jahren Århus-Konvention ist die so wichtige proaktive Veröffentlichung von Umweltinformationen in Deutschland immer noch abhängig vom Transparenzwillen der Behörden. Das muss sich ändern.
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Einen persönlichen Gesprächstermin können Sie gerne nach telefonischer Terminabsprache vereinbaren.
Sie können uns per Mail oder telefonisch zu den Bürozeiten, montags bis donnerstags von 09.00 bis 15.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr, erreichen:
Tel.: +49 471 596 2010
oder +49 421 361 2010
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