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Schnelle und sichere Dokumentenübermittlung mit dem "EGVP"

Ab dem 15. September 2008 ist bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die elektronische Kommunikation nach § 3a des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) möglich. Sie können jetzt über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" elektronische Dokumente rechtswirksam an unsere Behörde übermitteln. Dies gilt für alle Vorgänge und Anfragen, die einer (elektronischen) Unterschrift bedürfen.

Nähere Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie auf der Internetseite www.egvp.bremen.de und www.egvp.de.

Sie können sich natürlich auch weiterhin per E-Mail oder über das Online-Formular an unsere Behörde wenden.