Sie sind hier:

Grundsatzpositionen der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit

Entschließung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 13.06.2017

Die Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit stellen Forderungen auf, um Fortschritte und Weiterentwicklungen zu mehr und besserer Wahrung von Informationsfreiheit und Transparenz zu erreichen. Diese Forderungen richten sich an die künftige Bundesregierung, aber auch an Bund und Länder insgesamt im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten.

Die Forderungen sind:

  1. Verankerung des Anspruchs auf freien Zugang zu amtlichen Informationen im Grundgesetz und in den Landesverfassungen!
  2. Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze zu Transparenzgesetzen mit umfassenden Veröffentlichungspflichten!
  3. Schaffung eines einheitlichen und umfassenden Informationsrechts: Zusammenfassung der Rechte auf amtliche Informationen, Umweltinformationen und auf Verbraucherinformationen!
  4. Abschaffung der Bereichsausnahme für die Nachrichtendienste und neuer Umgang mit Verschlusssachen!
  5. Beschränkungen der Ausnahmeregelungen auf das verfassungsrechtlich zwingend gebotene Maß!
  6. Sicherstellung der Transparenz von Kooperationen zwischen Privaten und wissenschaftlichen Einrichtungen!
  7. Harmonisierung der europäischen Informationsfreiheitsrechte!