im Internetangebot Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Sie alle haben nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen in Bremen und Bremerhaven. Sie können also die Senatsbeschlüsse zu Kindergartengebühren genauso erhalten wie die Verwaltungsvorschriften der Sozialverwaltung über "angemessene" Miethöhen und ... Einen Teil dieser Informationen muss die Verwaltung Ihnen im zentralen elektronischen Informationsregister zur Verfügung stellen.
Wenn Sie im elektronischen Informationsregister nicht fündig werden, können Sie bei allen Behörden des Landes, der Gemeinden und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen einen Antrag auf Informationszugang stellen.
Bei Schwierigkeiten bei der Durchsetzung Ihres Rechtes auf Informationszugang und sonstigen Fragen zur Informationsfreiheit können Sie sich an uns wenden.
Dr. Timo Utermark
16.03.2026 -
- Berichtsjahr 2025 -
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16.03.2026 -
Der gleichzeitig mit dem 8. Jahresbericht zum Datenschutz veröffentlichte 20. Jahresbericht zur Informationsfreiheit zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin ein hohes Interesse an Informationen zum Land Bremen und ihren beiden Städten Bremerhaven und Bremen haben. Die Einwohnerinnen und Einwohner unserer beiden Städte wissen um ihren Anspruch auf Informationszugang und nutzen diesen effektiv.
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12.03.2026 -
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) appelliert an Regierungen und Parlamente in Deutschland, das voraussetzungslose Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationsfreiheit weiter auszubauen. Weniger Informationsfreiheit führt nicht, wie behauptet, zu Bürokratieabbau und Einsparungen, sondern zu einem Verlust an staatlicher Transparenz sowie demokratischer Teilhabe.
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11.03.2026 -
Vorstellung der Tätigkeitsberichte für das Jahr 2025 des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Anlässlich der Vorstellung des 8. Jahresberichtes zum Datenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des 20. Jahresberichtes zur Informationsfreiheit lädt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Sie herzlich ein zu einer Pressekonferenz am
Montag, den 16. März 2026 ab 12.00 Uhr, in die Bremische Bürgerschaft, Raum 1.
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04.02.2026 -
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) warnt vor politischen Kurzschlüssen, die Angriffe auf kritische Infrastrukturen (KRITIS) als Vorwand nutzen, um die Informationsfreiheit pauschal als Sicherheitsrisiko zu brandmarken und auszuhöhlen.
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15.01.2026 -
Zu Beginn des Jahres hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht den jährlich wechselnden Vorsitz in der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland übernommen. Hauptaufgabe der Konferenz ist es, für eine Stärkung der Transparenz in Bund und Ländern einzutreten
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27.11.2025 -
Erfolgreiche Forschung braucht nicht nur exzellente Köpfe, sondern auch erhebliche finanzielle Mittel. Häufig übernehmen private Stiftungen und Unternehmen die Finanzierung von Forschungsprojekten an öffentlichen Hochschulen und Instituten. Über die Herkunft von solchen Drittmitteln braucht es Transparenz – um kommerzielle Interessen sichtbar zu machen und damit das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Forschung zu stärken.
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Einen persönlichen Gesprächstermin können Sie gerne nach telefonischer Terminabsprache vereinbaren.
Sie können uns per Mail oder telefonisch zu den Bürozeiten, montags bis freitags von 10.00 bis 14.00 Uhr erreichen:
Tel.: +49 471 596 2010
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